Telearbeit
Die Universität bietet für ihre Beschäftigten seit 2008 Telearbeit an. Für Telearbeit sind alle Aufgaben geeignet, die eigenständig und eigenverantwortlich durchgeführt und unter Wahrung von Datenschutzrichtlinien in die private Wohnung bzw. außerhalb der Arbeitsstelle verlagert werden können. Zum Antragsverfahren sowie bei Konflikten berät die Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität sowie der Personalrat. Die Finanzierung von Telearbeitsplätzen erfolgt über Ihre Einrichtung/Abteilung. In Verbundforschungsprojekten kann die Einrichtung von Telearbeitsplätzen über DFG-Gleichstellungsmittel finanziert werden. Halten Sie diesbezüglich aber Rücksprache mit der DFG.