Die Georg-August-Universität Göttingen trägt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung. Lehre und Nachwuchsförderung sind untrennbar mit der Forschung verbunden. Für die Universität ist es daher von besonderer Bedeutung, eine Atmosphäre der Offenheit, Kreativität und Leistungsbereitschaft zu erhalten und wissenschaftliche Standards unbedingt sicher zu stellen. Bei der Verwirklichung dieser Ziele spielt die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eine zentrale Rolle.
Die Universität engagiert sich in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Sinne der Prävention wissenschaftlichen Fehlverhaltens und bietet Beratung und Klärung in Verdachtsfällen des Regelverstoßes. Darüber hinaus wird sich um Schlichtung in Fällen unklarer Autorenschaft oder anderen Streitpunkten im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis bemüht.
Die Universität hat sich zur Regelung der Ombudsangelegenheiten eine "Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" gegeben.
Die Vertrauensperson der Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist Herr Prof. Dr. Hermann Veith, seine Vertreterin ist Frau Prof. Dr. Tine Stein.
Als Ansprechpartner/innen stehen zentral die Leiterin der Geschäftsstelle Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis, Dr. Katharina Beier, und drei Professor/innen als vom Senat eingesetzte Ombudspersonen zur Verfügung, die verschiedenen Fakultäten angehören.