Elterngeld
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die Eltern 12 + 2 Monate (alleinerziehende Elternteile 14 Monate) beziehen können. Das Elterngeld beträgt 65% des Durchschnittverdienstes (bei Eltern mit geringem Einkommen bis zu 100%) der vorausgehenden 12 Monate, maximal jedoch 1800 Euro. Wer nicht erwerbstätig war, bekommt 300 Euro Basiselterngeld. Zusätzlich gibt es im Elterngeld einen Geschwisterbonus, wenn entweder ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei ältere Geschwister unter 6 Jahren vorhanden sind. Eine erste Einschätzung, wie hoch Ihr Elterngeld sein wird, bietet der Elterngeldschnellrechner des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.Das ElterngeldPlus heißt doppelt so lange halb soviel Geld. Der Partnerschaftsbonus des Elterngeldplus (4 zusätzliche Monate) ist für Sie als Studierende nicht ganz so relevant, da er voraussetzt, dass neben dem Elterngeldbezug 25-30 Stunden die Woche gearbeitet wird. Sollte es Ihrem Lebensmodell entsprechen, dass Sie 25 Stunden die Woche arbeiten, studieren und gleichzeitig ein Kind unter 14 Monaten erziehen, berate ich Sie gerne persönlich zum ElterngeldPlus.
FAQ
Nein. Sie können einfach weiter studieren.
Ja. Das aktuelle Formular sowie die Merkblätter finden Sie hier.
Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle der Kommune beantragt werden, in deren Bereich die Eltern ihren Wohnsitz haben. In Göttingen: Im Jugendamt, Gothaer Platz 3.
- Elterngeldantrag nebst Anlagen (Formvordruck)
- Geburtsbescheinigung "für Elterngeld" im Original
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise über Zahlungen von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse / Arbeitgeberzuschuss oder vergleichbare Leistungen (sofern Sie dies bekommen)
- Einkommensnachweise, Steueridentifikationsnummer, Steuerbescheide des Jahres vor der Geburt des Kindes (sofern vorhanden)
Ja. Sie sollten das sogar. Die Verteilung der 14 Elterngeldmonate können Sie selbst bestimmen. Wichtig ist, dass jeder Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht, damit Sie die 14 Monate ausschöpfen können. Sie könnten also 12 und 2 Monate wählen, aber auch 7 und 7 Monate und fast jede andere Kombination die insgesamt 14 Monate ergibt. Ihnen ist auch überlassen ob Sie gleichzeitig oder hintereinander Elterngeld beziehen.
Tatsächlich nur Erwerbseinkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit. D.h. BAföG oder auch Stipendien werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt.
Leider nicht.