Vergünstigungen und Angebote

Eine Familie zu finanzieren und zu studieren, kann eine Herausforderung werden. Deshalb sollte Sie Ihre Möglichkeiten nicht nur kennen, sondern auch nutzen.

Wohnen

Das A & O des Einsparpotentials ist eine erschwingliche, familiengeeignete Wohnung. Das Studentenwerk bietet günstige Familienwohnungen an, die nebenbei den Vorteil bieten, dass man sich mit anderen studierenden Eltern in der Nachbarschaft austauschen und vernetzen kann. Wohnungsbaugenossenschaften können eine ebenfalls günstige Alternative zu den Familienwohnungen des Studentenwerks sein. In Göttingen gibt es:


Kinderbetreuungskosten

Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie hier

Ein Riesenposten, der das Familienbudget belasten kann, sind die Kinderbetreuungskosten. Diese sind in Göttingen zwar sozial gestaffelt, können sich aber sehr aufsummieren, wenn man geringfügig über der Einkommensgrenze liegt. Ihr Familieneinkommen bestimmt die Zuordnung in eine Stufe, die Stufe dann den Beitrag, den Sie für die Kita oder auch für Tagespflege leisten müssen. Eine Orientierungshilfe finden Sie auf dem folgenden Bild:

Orientierungshilfe_Selbsteinstufung2017

Besonders hervorzuheben wäre für Sie als Studierende (es sei denn der andere Elternteil ist gutverdienend) die Stufe 1. In diese Stufe werden Sie kommen, wenn Sie

  • eine Sozialleistung,
  • BAföG beziehen oder
  • Ihr Einkommen geringer ist, als der Betrag, der in Stufe 2 steht.

In allen 3 Fällen sollten Sie beim Jugendamt ein Antrag auf Wirtschaftliche Jugendhilfe stellen. Wird dieser bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten für Kinderbetreuung vollständig oder teilweise für Sie. Sollten Sie nicht in der Staffelstufe 1 eingestuft sein, finden Sie hier die Kinderbetreuungskosten. Seit August 2018 ist die Kinderbetreuung im Kindergarten, d.h. für Kinder über 3 Jahren, kostenlos.
Wenn Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreut wird, zahlen Sie entsprechend Ihrer Staffelstufe einen Beitrag an die Stadt und sehr wahrscheinlich einen Zusatzbeitrag pro Betreuungsstunde an die Tagespflegeperson. Da sich selbst geringe Zusatzbeiträge summieren können, hat die Universität Zuschüsse zur flexiblen Kinderbetreuung eingeführt. Auf Antrag bekommen Sie von der Universität bis zu 2 Euro pro Betreuungsstunde erstattet. Sollte das Angebot für Sie nicht kostendeckend sein, sprechen Sie uns gerne an.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Tagespflegeperson sind, wenden Sie sich bitte an den Kindertagespflege e.V., mit dem die Universität einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Nach Vorlage Ihres Studienausweises übernimmt die Universität die Kosten für die Vermittlung einer Tagespflegeperson für Sie.
Grundschulkinder profitieren inzwischen fast flächendeckend im Stadtgebiet Göttingen vom Offenen Ganztagsangebot der Grundschulen. Offene Ganztagsschule bedeutet, dass die Kinder je nach Schule an 4 Werktagen die Woche bis 15.15 Uhr oder 15.30 Uhr kostenlos betreut werden. Der 5. Werktag, die Zeit nach 15.15 Uhr und die 12 Wochen Schulferien im Jahr sind im Angebot der offenen Ganztagsschule nicht enthalten. Wenn der offene Ganztag nicht ausreicht um Ihre Betreuungsbedürfnisse abzudecken, könnte ein Hort oder Ferienbetreuungsangebot für Sie interessant sein. Die Kosten für die Hortbetreuung richten sich ebenfalls nach den o.g. Staffelstufen. Ferienbetreuungsangebote außerhalb der Hortbetreuung werden in der Regel wochenweise gebucht und bezahlt. In Göttingen gibt es ganz verschiedene Anbieter von Ferienbetreuung. Neben der Stadt und dem Hochschulsport, bieten auch Sportvereine ein breites Angebot. Wenn Sie Wirtschaftliche Jugendhilfe bekommen, können Sie bei Ihrer Sachbearbeiter*in auch die Kostenübernahme für Ferienbetreuungsangebote beantragen. Sollten Sie keine Wirtschaftliche Jugendhilfe für das Ferienbetreuungsangebot bekommen, kann die Universität über das Programm Zuschüsse zur flexiblen Kinderbetreuung einen Zuschuss zu Ihren Kosten zahlen. Kostenlose Kinderbetreuung gibt es für Sie nach vorheriger Anmeldung jeden Samstag im LSG und über das Programm Kinderbetreuung in Notfällen und Randzeiten.

Essen

Kinder, die mehr als halbtags betreut werden, müssen auswärts essen. Die Verpflegungspauschalen in Kindertagesstätten und Schulen betragen zwischen 50 Euro 80 Euro pro Monat, es sei denn, Sie haben das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt. Das Bildungspaket beantragen Sie bei der Behörde, von der Sie Sozialleistungen beziehen und profitieren von einem vergünstigten Mittagessen von 1 Euro pro Tag.
In den Universitätsmensen kann Ihr Kind über die MensaKidsCard kostenlos essen.

Anschaffungen

Gerade was die sog. Erstausstattung für Säuglinge angeht, suggerieren Hersteller und Verkäufer von Babyartikeln über Einkaufslisten, was man in welchen Mengen unbedingt benötigt. Diese Listen sind übervollständig und selbstverständlich aus einem wirtschaftlichen Interesse erstellt worden. Bevor Sie also Listen in Geschäften oder beim Online-Shopping abarbeiten:

  • Fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis nach „im Nachhinein völlig unnötigen Babyartikeln“. Mutmaßlich hat Jede*r ein original verpackten Heizstrahler, eine Wiege, in der das Kind keine einzige Nacht geschlafen hat oder einen Schnuller mit eingebauten Fieberthermometer, der die Körpertemperatur des Kindes nur begrenzt ermitteln konnte.
  • Da sehr viele Dinge wirklich nur eine sehr begrenzte Zeit gebraucht werden, können Sie ggf. geliehen, weitergegeben oder gebraucht erworben werden. Ganz grundsätzlich leihen und testen Sie Dinge, über deren Anschaffung Sie nachdenken. Beispielsweise kann ein Tragetuch ganz super praktisch sein, aber nicht jedes Kind findet das Tragetuch genauso gut, wie Sie. Wenn Sie stillen möchten benötigen Sie keine Fläschchen, schon gar nicht in 6-facher Ausführung und einen Sterilisator noch viel weniger. Kaufen Sie nicht zu viel vor der Geburt, wenn Sie einen tatsächlichen Bedarf feststellen, bleibt nach der Geburt Ihres Kindes auch noch Zeit etwas zu besorgen.
  • Kinderflohmärkte in und um Göttingen herum, finden Sie bei Kidsgo, über Aushänge bei Kinderärzten und in Kitas oder über Ankündigungen in sozialen Netzwerken.
  • Wenn Sie bedürftig im Sinne der Sozialgesetzgebung gelten, können Sie einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter (ALG 2) stellen.
  • Auch die Stiftung „Mutter und Kind“ gewährt auf Antrag Mittel für die Finanzierung einer Erstausstattung. Um einen solchen Antrag zu stellen wenden Sie sich bitte an ProFamilia. Die Stiftungsmittel, die Sie erhalten, werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Für Schulkinder können Sie über das Bildungspaket 100 Euro pro Jahr für die Schulausstattung bekommen. Die Auszahlung erfolgt durch die Behörde, von der Sie eine Sozialleistung beziehen. Darüber hinaus können Sie sich von den Gebühren für das Leihen von Schulbüchern befreien lassen. Das Verfahren läuft relativ unbürokratisch über das Formular der Schulbuchausleihe, das Sie von der Schule bekommen, die Ihr Kind besucht. Die Caritas sammelt jährlich Schulranzen und -Taschen und vergibt diese an Familien mit geringem Einkommen.

Bildung und Kultur

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch als Bildungspaket bekannt) unterstützen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können. Leistungen auf einen Blick:

  • Ausflüge und Klassenfahrten mit Schule, Kita und Kindertagespflegestelle
  • Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflegestelle
  • Persönlicher Schulbedarf (100 Euro im Jahr und kostenlose Schulbuchausleihe)
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bis zu 100 Euro im Jahr (Beispielsweise Vereinsbeiträge, Musikschule)

Leistungen nach dem Paket für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bei der Behörde, von welcher Sie Ihre Sozialleistung beziehen.
Die Sozialcard, die alle Empfänger von Sozialleistungen erhalten, ist für Sie als Studierende*r oft weniger relevant, da Sie ähnliche Ermäßigungen wie der Studienausweis oder das Kulturticket erhalten.
Zuschüsse zum Familienurlaub Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Die Landesleistung ist deshalb vom Familieneinkommen abhängig.
Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in - für Familienferien eingerichteten - Jugendherbergen oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Geförderte Urlaubsdauer: Mindestens 7 - 14 zusammenhängende Übernachtungen.
Zuschussleistungen: Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag

  • bis zu 10,00 EUR für jedes Elternteil
  • 15,00 EUR für jedes Kind
  • Für Familienangehörige mit Behinderung werden - über die allgemeinen Fördersätze hinaus -zusätzlich bis zu 10,00 EUR je Übernachtungstag gewährt.
  • Einelternfamilien erhalten neben den allgemeinen Fördersätzen zusätzlich bis zu 5,00 EUR je Übernachtungstag und Person.

Die Zuschüsse werden über den Diakonieverband Kirchenkreissozialarbeit vergeben.

Gebührenbefreiungen

Eine Befreiung von Langzeitstudiengebühren ist möglich, wenn Sie ein Kind unter 14 Jahren in Ihrem Haushalt erziehen. Die Erlassmöglichkeit bezieht sich ausschließlich auf die Langzeitstudiengebühren und nicht auf die Semesterbeiträge (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag, Bahn-/Bussemesterticket, Kunst-/Kultursemesterticket, Studentenwerksbeitrag).
Den Antrag stellen Sie bitte an:
Georg-August-Universität Göttingen, Abteilung Studium und Lehre, Studierendenbüro,
Team: Langzeitstudiengebühren, Postfach 3744, 37027 Göttingen
Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist ebenfalls möglich, wenn Sie oder ein anderes Familienmitglied mindestens eine der folgenden Sozialleistungen bezieht:

  • BAföG
  • ALG 2
  • Sozialgeld