PROMOVIERENDE
Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften - Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfristen
Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften
Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Bewerbungsfristen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften.
Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Bewerbungsfristen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften.
Für die Aufnahme des Promotionsstudiums müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Vor allem muss beispielsweise eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors vorliegen, in der bestätigt wird, dass die sie oder er Ihre schriftliche Arbeit betreut.
Doktorand*innen, die ihr Promotionsstudium zum Sommersemester beginnen wollen, müssen ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 15.03. im Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät einreichen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15.09. eines jeden Jahres.
Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind bitte fristgerecht in Papierform postalisch oder nach Terminabsprache auch persönlich im Studiendekanat einzureichen:
Martin Ertelt
Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Georg-August-Universität Göttingen
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Der Graduiertenausschuss der Sozialwissenschaftlichen Fakultät prüft zeitnah nach der Bewerbungsfrist Ihre Bewerbungsunterlagen und entscheidet, ob Sie (ggf. mit einer Auflage) zugelassen werden können. Sie erhalten postalisch einen entsprechenden Bescheid zugeschickt.
Ihre Ansprechpersonen:
Warnung! ID:"121517" nicht gefunden
Büro: Raum Oec 1.112
(Termine nach Vereinbarung)
Warnung! ID:"7019" nicht gefunden
Büro: Raum Oec 1.116