Bewertungskommissionen und Bewertungspool
Hier finden Sie Informationen zur internen Akkreditierung sowie zur Mitgliedschaft im internen Bewertungspool oder können sich über aktuelle Ausschreibungen von geplanten Bewertungskommissionen informieren.
Die Bewertungskommissionen werden an der Universität Göttingen ad hoc gebildet und unter den Mitgliedern des Bewertungspools ausgeschrieben. Bewerben können sich alle Poolmitglieder, die unbefangen sind – also weder in dem zu bewertenden Studiengang tätig sind noch einer betroffenen Fakultät angehören.
Zusammensetzung Bewertungskommission
Eine Bewertungskommission besteht aus fünf bis sieben Personen; die Mehrheit bilden in der Lehre tätige Personen. Der Anteil der Studierenden sollte nicht weniger als 40 % betragen und eine Mehrheit der Hochschullehrergruppe sollte ebenfalls sichergestellt sein.
Ablauf interne Akkreditierung
Für jedes Cluster findet zunächst im Zeitraum bis WiSe 26/27 je einmal eine interne Akkreditierung statt; für die Studiengänge des Clusters beginnt nach interner Akkreditierung ein neuer Akkreditierungszyklus von 6 Jahren.
Einer Bewertungskommission kommt in unserem Qualitätsmanagementprozess die Aufgabe der einmaligen internen Bewertung zu; für jeden Studiengang eines Clusters wird eine Akkreditierungsempfehlung ausgesprochen. Als Grundlage stehen der Bewertungskommission die Ergebnisse des dezentralen Verfahrens, die Stellungnahmen der darin beteiligten externen Gutachtenden, aktuelle Ordnungen, Modulverzeichnisse und Informationsmaterialien sowie die Möglichkeit Gespräche mit am Studiengang beteiligten Personen zu führen, zur Verfügung. Sie prüft die Erfüllung der durch den Senat formulierten Qualitäts- und Profilziele und einigt sich auf eine Akkreditierungsempfehlung. Die den Studiengang betreffende Fakultät erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Akkreditierungsentscheidung wird letztlich vom Präsidium getroffen.
Die Arbeit der Bewertungskommission wird durch die Abt. Studium und Lehre unterstützt. Eine Bewertungskommission soll in der Regel nicht länger als 4 Monate tätig sein; die Mitglieder bestimmen in diesem Rahmen selbst über die Durchführung von Sitzungen, Arbeitsteilung in der Vorbereitung von Akkreditierungsempfehlungen sowie ggf. die Anhörung von Studiengangsbeteiligten.
Mitglied im Bewertungspool können alle Angehörigen der Universität werden, die Interesse an der Mitgestaltung unserer Qualitätsentwicklung der Lehre haben und durch ein Organ der Universität, einer Fakultät oder der Studierendenschaft nominiert wurden.
Werden Sie hier Mitglied im Bewertungspool!
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