Hilfen zur Systemakkreditierung
Akkreditierungsagenturen betreuen und führen die Akkreditierungsverfahren durch. Sie werden vom Akkreditierungsrat zugelassen. Das Verfahren zur Systemakkreditierung an der Universität Göttingen wird von der ZEvA betreut.
Akkreditierungsrat
Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.
Die Aufgaben der Stiftung sind im Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) festgelegt. Als wesentliche Neuerung kommt dem Akkreditierungsrat als zentralem Beschlussgremium der Stiftung seit 2018 die Aufgabe zu, auf der Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) zu entscheiden.
Akkreditierungszyklus
Ist der Zeitraum zwischen zwei (internen) Akkreditierungsentscheidungen. Die interne Akkreditierung findet für jedes Cluster im Zeitraum bis zum Wintersemester 2026/27 erstmalig statt, anschließend regelmäßig im Rhythmus von 6 Jahren. Mit erfolgreicher Systemreakkreditierung wird eine Erweiterung des internen Akkreditierungszyklus auf 8 Jahre angestrebt.
Alumni
Absolvent*innen eines Studiengangs, die nach Maßgabe des dezentralen QM in das dezentrale Verfahren eingebunden sind.
Bewertungskommission
Die Bewertungskommissionen setzen sich aus universitätsinternen, jedoch fakultätsfremden Mitgliedern zusammen und prüfen im zentralen Verfahren der internen Akkreditierung die Ergebnisse des dezentralen Qualitätsmanagements (dQM). Die Bewertungskommission führt die Bewertung anhand der Ergebnisse des dezentralen Verfahrens, den aktuellen Studiengangsordnungen und den Gutachten der externen, am dezentralen Verfahren beteiligten Gutachtenden durch und schlägt in einem Bewertungsbericht mögliche Auflagen und Empfehlungen vor.
Um Mitglied einer Bewertungskommission zu werden, muss man Mitglied des Bewertungspools (s.u.) sein und sich für ein zentrales Verfahren bewerben, das auf der Homepage ausgeschrieben wurde.
Bewertungspool
Interessierte Universitätsmitglieder aus allen Statusgruppen, die bereit sind, als Mitglieder interner Bewertungskommission an internen Akkreditierungsverfahren zu Studiengängen anderer Fakultäten mitzuwirken, können für den Bewertungspool nominiert werden.
Nominierungsberechtigt sind Organe der Universität, der Fakultäten und der Studierendenschaft. Studierende können zusätzlich über eine hochschulöffentliche Ausschreibung in den Pool aufgenommen werden.
Cluster
Ein Cluster ist ein Bündel mehrerer, fachlich-inhaltlich verwandter Studiengänge, die zum Zwecke der Akkreditierung gemeinsam betrachtet werden. Aktuell hat die Universität ca. 60 Cluster aus ihren ca. 200 Studienangeboten gebildet.
Dezentrales Verfahren
Ist der Teil des QM-Systems der Universität Göttingen, der von den Fakultäten durchgeführt wird.
Die Universität Göttingen hat sich bewusst dafür entschieden, ihren Fakultäten in der Umsetzung des dezentralen Qualitätsmanagements Gestaltungsfreiräume einzuräumen, um den spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Fächer und Wissenschaftskulturen gerecht zu werden. Innerhalb eines festgelegten Rahmens universitätsweiter Mindestanforderungen formulieren die Fakultäten ihr eigenes dezentrales Qualitätsmanagementkonzept, das an ihre jeweiligen Strukturen und Spezifika angepasst ist.
Dissensverfahren
Mechanismus zur Schlichtung, wenn es zu unterschiedlichen Einschätzungen über die Erfüllung fachlich-inhaltlicher Qualitätskriterien oder der Maßnahmenfestlegung kommt. Externe Gutachter*innen und das Präsidium können zur Lösung hinzugezogen werden. Die finale Entscheidung trifft der Fakultätsrat.
Dokumentation und Transparenz
Transparenz und Dokumentation werden über das für die Systemakkreditierung konzipiertes zentrales Dokumentenmanagementsystem d3 sichergestellt. Die Beteiligten am Verfahren und Statusgruppen erhalten im Rahmen eines Rechtekonzeptes Zugang zum System. Die Dokumentation ist von allen Beteiligten durchzuführen.
Die Fakultäten sind verpflichtet, Informationen zu ihren dQM-Konzepten, den Studiengangsclustern, den Ergebnissen der internen Akkreditierungen sowie den Qualitätsrunden bereitzustellen. Der Umsetzungsstand beschlossener Maßnahmen und zentrale Qualitätsentwicklungsmaßnahmen muss mindestens fakultätsöffentlich zugänglich sein und auf den Websites transparent dargestellt werden.
Dokumentenmanagementsystem d3
System zur Verwaltung und Bereitstellung von Qualitätsdokumenten wie Studiengangsberichten, Maßnahmenprotokollen und Evaluationsdaten. d3 sichert Transparenz und Dokumentation im QMS.
Erstakkreditierung
Ist die (interne) Akkreditierung eines neu eingerichteten Studienangebotes.
Externe Gutachtende
Externe Gutachtende sind an Akkreditierungsverfahren zu beteiligen und sind Vertreter*innen der Fachwissenschaft, der Berufspraxis sowie der Studierenden.
Im QM-System werden die externen Gutachtenden am dezentralen Verfahren beteiligt und verfassen anschließend eine gutachterliche Stellungnahme für jeden Studiengang. Die Einbindung findet mind. einmal pro Akkreditierungszyklus auf Clusterebene statt. Die Gutachten fließen in das zentrale Verfahren zur internen Akkreditierungsentscheidung ein.
Funktionalitätsprüfung
Regelmäßige Überprüfung durch den Koordinierungsausschuss Qualität in Studium und Lehre (KASL), ob das dQM der Fakultäten die vorgesehenen Funktionen erfüllt.
Interne Akkreditierung
Die interne Akkreditierung bestätigt, dass ein Studiengang die Anforderungen der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung (Nds. StudAkkVO) sowie die hochschulinternen Qualitätssicherungsstandards erfüllt. Das Präsidium entscheidet über die interne Akkreditierung auf Grundlage der Bewertungsberichte, externen Gutachten und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des dQM. Mit einer positiven Entscheidung wird das Siegel des Akkreditierungsrates verliehen.
Koordinierungsausschuss Qualität in Studium und Lehre (KASL)
Der KASL ist das universitätsweite Gremium zur Steuerung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre. Er überprüft die Funktionalität des dQM, berät zu wesentlichen Entwicklungen und gibt Empfehlungen zur Qualitätssicherung.
Perspektivgespräche
Diese Gespräche zwischen Präsidium und Fakultäten dienen der strategischen Steuerung der Qualitätsentwicklung und der Reflexion über die Wirksamkeit des dQM. Sie können zu Zielvereinbarungen führen.
Qualitätsrunden
Sind das Kernelement des dezentralen Qualitätsmanagements (dQM) zur systematischen Bewertung und Weiterentwicklung von Studiengängen. Sie finden mindestens alle zwei Jahre statt und bringen Lehrende, Studierende sowie weitere Beteiligte zusammen, um auf Basis von Evaluationsergebnissen, Leistungsdaten und Studiengangsmonitoring über die Qualität und Weiterentwicklung der Studienangebote zu beraten. Die Qualitätsrunden sind strukturiert und datenbasiert und dienen dazu, Stärken und Schwächen in Studium und Lehre zu identifizieren, Maßnahmen abzuleiten und deren Umsetzung zu steuern. Je nach Fakultät können sie in unterschiedlichen Formaten organisiert sein. Externe Gutachter*innen werden mindestens einmal pro Akkreditierungszyklus eingebunden, um eine unabhängige Perspektive zu gewährleisten.
Reakkreditierung
Ist die (interne) Akkreditierung bereits bestehender Studienangebote in Clustern.
Studiengangreport
Durch die Abteilung Studium und Lehre erdtellter Bericht, der auf Befragungs- und Verhaltensdaten aus verschiedenen Quellen, darunter Daten der Studierenden- und Prüfungsverwaltung sowie Evaluationsergebnisse basiert und für die Qualitätsrunden im dQM sowie die zentrale Bewertung genutzt und über das Dokumentenmanagementsystem d3 bereitgestellt werden.
Systemakkreditierung
Die Systemakkreditierung bestätigt, dass das Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule in Studium und Lehre geeignet ist, die Qualität der Studiengänge kontinuierlich zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie wird durch eine externe Akkreditierungsagentur geprüft und vom Akkreditierungsrat verliehen. Mit einer erfolgreichen Systemakkreditierung erhält die Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen und damit die Akkreditierungspflicht für ihre Studienangebote eigenständig zu erfüllen.
Systemakkreditierungsverfahren
Ist das Verfahren, in dem die Hochschule nachweist, dass ihr Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre geeignet ist, die Qualität ihrer Studiengänge zu sichern und weiterzuentwickeln. Eine erfolgreiche Systemakkreditierung berechtigt die Universität, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen (interne Akkreditierung).
Im November 2019 wurde die Universität zum Hauptverfahren zugelassen. Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie hier.
Wesentliche Änderungen
Bei der Planung von wesentlichen Änderungen ist zusätzlich zum regulären Zeitplan eine Qualitätsrunde durchzuführen (soweit die wesentlichen Änderungen nicht als Ergebnis einer regulären Qualitätsrunde erwachsen ist). Zu den wesentlichen Änderungen gehören insbesondere die Umbenennung eines Studiengangs oder die Einführung und Aufgabe von Studienschwerpunkten.
Zentrale Bewertung
Ist das Kernelement des zentralen Verfahrens, in dem eine Bewertungskommission die Ergebnisse des dezentralen Verfahrens heranzieht und eine Akkreditierungsempfehlung (Bewertungsbericht) für das Präsidium erarbeitet.
Zentrales Verfahren
Das zentrale Verfahren umfasst die zentrale Bewertung und die anschließende interne Akkreditierungsentscheidung durch das Präsidium. Es baut auf den Ergebnissen des dezentralen Qualitätsmanagements (dQM) auf und ergänzt diese durch eine externe, universitätsweite Perspektive. Ein weiterer Bestandteil ist die Wirksamkeitsüberprüfung des QM-Systems für Studium und Lehre.
Zielvereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Präsidium und Fakultäten zur gezielten Weiterentwicklung von Studium und Lehre. Sie können als Alternative zu Auflagen genutzt werden, wenn im Rahmen der Funktionalitätsprüfung des dQM oder der Perspektivgespräche Entwicklungsbedarf festgestellt wird.