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Dezentrales Qualitätsmanagement Studium und Lehre


Dezentrales Qualitätsmanagement Studium und Lehre

Das dezentrale Qualitätsmanagement (dQM) ist ein elementarer Bestandteil der Qualitätssicherung in Studium und Lehre an der Universität Göttingen. Es kombiniert verbindliche universitätsweite Standards mit Gestaltungsspielräumen für die Fakultäten, um Qualität und Perspektivenvielfalt zu gewährleisten.

Wie funktioniert das dQM?

Das dezentrale Qualitätsmanagement an der Universität Göttingen basiert auf einem strukturierten und partizipativen Prozess, der folgende Grundprinzipien umfasst:

  • Regelmäßige Überprüfung der Studienangebote: Jede Fakultät führt in einem festen Turnus eine systematische Bewertung ihrer Studiengänge durch.
  • Beteiligung aller relevanten Akteur*innen: Studierende, Lehrende, Studiengangverantwortliche, Studiendekanate sowie externe Expert*innen bringen ihre Perspektiven in die Qualitätsentwicklung ein.
  • Externe Gutachtende: Externe Gutachtende agieren als "Critical Friends" und sind direkt auf Studiengang-Clusterebene in Qualitätsrunden eingebunden.
  • Verbindliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung: Erkenntnisse aus den Qualitätsprozessen werden dokumentiert, konkrete Maßnahmen vereinbart und deren Umsetzung nachverfolgt.
  • Fakultäre Gestaltungsspielräume: In der dQM-Umsetzung können die Fakultäten unter Berücksichtigung der universitätsweiten Qualitätskriterien und Standards ihre spezifischen Bedürfnisse und Fachkulturen einbringen.

Universitätsweite Standards

Die folgenden Elemente sind für alle Fakultäten verbindlich und bilden das gemeinsame Grundgerüst des dQM:

  • Qualitätsrunden
    • Jeder Studiengang wird mindestens alle zwei Jahre im Rahmen einer Qualitätsrunde in wenigstens halbtägigem Format überprüft.
    • An den Qualitätsrunden sollen alle Stakeholder*innen beteiligt werden.
    • Ziel: Identifikation von Stärken und Herausforderungen, Entwicklung konkreter Verbesserungsmaßnahmen.

  • Einheitliche Qualitätskriterien
  • Jede Fakultät überprüft ihre Studienangebote anhand der durch den Senat beschlossenen und universitätsweit geltenden inhaltlichen Qualitätskriterien, die sich aus gesetzlichen Vorgaben und universitären Entwicklungszielen ableiten. Dazu gehört unter anderem:

    • die wissenschaftliche Aktualität der Curricula,
    • Studierbarkeit und Lehrqualität,
    • der Praxisbezug und die Berufsbefähigung der Absolvent*innen.

    Diese Kriterien müssen in den Qualitätsrunden berücksichtigt und dokumentiert werden. Die Fakultäten müssen dabei sicherstellen, dass alle Qualitätskriterien des Kriterienkatalogs mindestens einmal pro Akkreditierungszyklus (6-8 Jahre) in einer Qualitätsrunde adressiert und bewertet werden.

  • Externe Beteiligung
    • Mindestens einmal pro Akkreditierungszyklus (6-8 Jahre) müssen externe Gutachter*innen eingebunden werden.
    • Diese bringen unabhängige wissenschaftliche oder berufspraktische Perspektiven ein.
    • Externen Gutachter*innen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich zu allen fachlich-inhaltlichen Qualitätskriterien zu äußern.

  • Dokumentation und Umsetzung von Maßnahmen
    • Ergebnisse der Qualitätsrunden werden verbindlich dokumentiert.
    • Verbesserungsmaßnahmen werden festgelegt und ihre Umsetzung muss nachverfolgt werden.
    • Fakultäten müssen intern Transparenz über den Stand der Maßnahmen und deren Umsetzung sicherstellen.


Fakultäre Gestaltungsspielräume

Innerhalb der verbindlichen Standards haben die Fakultäten Gestaltungsfreiheit in der konkreten Umsetzung. Dazu gehören insbesondere:

  1. Format der Qualitätsrunden: Die Fakultäten können zwischen offenen und Delegiertenmodellen wählen.
  2. Thematische Schwerpunkte: Fakultäten können selbst festlegen, welche Qualitätsaspekte in den Qualitätsrunden besonders fokussiert werden.
  3. Zusätzliche Beteiligungsformate: Neben den verpflichtenden Teilnehmenden können Fakultäten weitere relevante Akteur*innen einbinden (z.B.: Alumni, Praxispartner, Hochschuldidaktische Expert*innen)
  4. Zyklus der Qualitätsrunden: Es steht den Fakultäten frei, einen kürzeren Turnus als die vorgeschriebenen 2 Jahre zu wählen. In kleinen Fächern oder auf Basis einer Zielvereinbarung kann der Turnus auch verlängert werden.
  5. Informationsgrundlage: Zur Vorbereitung auf die Qualitätsrunden können unterschiedliche zusätzliche Evaluationsverfahren, wie z.B. Studierendenbefragungen oder Statusgruppenversammlungen, durchgeführt werden. Im Falle eines Delegiertenmodells stellen die Fakultäten sicher, dass die Delegierten der Mitgliedergruppen sich vorab einen Überblick über die aktuellen Einschätzungen ihrer Gruppenmitglieder zum (Teil-)Studiengang verschaffen können.

Dezentrales Qualitätsmanagement an den Fakultäten

Eine detaillierte Beschreibung der Umsetzung des dezentralen Qualitätsmanagements finden Sie auf den Webseiten der Fakultäten:



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